Liebe Kundin, Lieber Kunde,
Der Europäische Gerichtshof hat die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel aufgehoben. Dieses aber nur für Apotheken, die aus dem europäischen Ausland nach Deutschland versenden.
Nun möchte der Gesundheitsminister Gröhe den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verbieten und wir möchten ihnen gerne erklären, warum wir das für sinnvoll halten.
1. Der Versand mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist in den meisten Ländern verboten.
2004 hat die damalige Bundesregierung in einem Schritt des vorauseilenden Gehorsams den Versand für Arzneimittel erlaubt, die Sie ohne Rezept kaufen können – aber auch eben für verschreibungspflichtige. Damals urteilte die EU aber, dass nur der Versand mit den NICHT-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erlaubt werden müsse. Also ist man damals einen Schritt zu weit gegangen. In lediglich vier EU-Ländern, darunter Deutschland, ist er erlaubt.
2. Einheitliche Preise schützen den Verbraucher
Kennen Sie den Spruch »Draußen nur Kännchen«? Jetzt stellen Sie sich mal vor, Sie sind auf Sylt im Urlaub und ihr Kind bekommt 40° C Fieber, Sie fahren ins Krankenhaus und der Arzt drückt ihnen ein Privatrezept in die Hand. Das ist nämlich auch heute schon so üblich. Und der Apotheker denkt sich: „Ok. Wir sind Sylt. Da kann man mal einen Euro draufpacken. Und es ist 2 Uhr nachts. Da nehmen wir mal nicht 2,50 € Notdienstgebühr, sondern 20 €? Der Schlüsseldienst nimmt ja immerhin mehrere Hundert.“
Was würden Sie denken?
Sie würden sich ärgern, dass man mit Ihrer Not noch ein Geschäft macht.
Damit das nicht passiert, hat der Gesetzgeber entschieden, dass alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel in Deutschland den gleichen Preis haben sollen, damit Sie als Verbraucher in ihrer Not nicht über den Tisch gezogen werden können.
3. Ist denn auch das drin was draufsteht?
Stellen Sie sich vor, ihre Liebste überrascht Sie mit einem romantischen Abendbrot bei Kerzenlicht, einer netten Flasche Rotwein und säuselt ihnen lauter liebevolle Dinge ins Ohr. Sie wissen alle, worauf das hinausläuft, nur einer will nicht. Glatte Arbeitsverweigerung. Also mit dem Doktor gesprochen und dieser schreibt ihnen ein Potenzmittel auf. Hm … In der Apotheke arbeiten nur Frauen, das ist aber unangenehm. Bestell ich mal lieber im Internet.
Und dort finden Sie ganz viele deutschsprachige Seiten, die behaupten, eine deutsche Apotheke zu sein. Dazu noch Wahnsinnspreise. Übersehen wird, dass es irgendwas aus einer anderen Ecke der Welt ist. Nur wenn Sie Glück haben, ist das drin was enthalten sein sollte. Gerne aber auch nur die halbe Wirkstoffmenge oder gar kein Wirkstoff. Auch dann haben Sie Glück gehabt. Wenn Sie Pech haben, bekommen Sie bleihaltige Stoffe, Rattengift, Blutdrucksenker etc. Wenn der Versand nun verboten wird, wird es weiterhin diese Seiten geben. Als Kunde wissen Sie dann aber, dass es nur unseriöse Anbieter sein können. Auch dieses dient dem Verbraucherschutz.
Im Übrigen zieht der Zoll seit 2004 immer mehr gefälschte Arzneimittel aus dem Verkehr, sodass dieses inzwischen ein größeres Problem als der Versand von Drogen darstellt. Und das mit weiterhin steigenden Zuwachsraten.
4. Wir leben im digitalen Zeitalter. Ein Verbot vom Online-Versand ist doch hinterwäldlerisch?
Ich bestelle ein Arzneimittel im Internet. Ich rufe bei der supertollen, hippen Versandapotheke an und bestelle Freiumschläge, damit ich mein Rezept dorthin schicken kann. Ok, vielleicht schreib ich eine E-Mail. Ich warte, bis ich die Freiumschläge bekomme. Wird ja nicht länger als zwei Tage dauern. Ich tüte meine Rezepte ein und bringe den Umschlag zum Briefkasten. Und dann warte ich, bis mir der Bote das Paket bringt. Oh Mist, ich war nicht zuhause, Wo hat er es abgegeben? Beim Nachbarn? Ach ne, ich soll es aus der Postfilliale holen.
Mensch, was bin ich fortschrittlich.
Die klassische Variante:
Ich bringe mein Rezept in die Apotheke. Super. Sie haben es vorrätig. Erledigt.
ODER
Ich bringe mein Rezept in die Apotheke. Mist. Sie haben es nicht da. Aber Sie können es in drei Stunden besorgen?
Das geht ja schnell. Ob Sie einen Boten schicken sollen? Nein, dass ist ein sehr nettes Angebot, aber ich hole es selber ab.
Sie wissen doch, die Nachbarn.
Sie dürfen selbst entscheiden, welches der sinnvollere Weg für Sie ist.
Übrigens gibt es seit Jahrzehnten eine Lösung für dünnbesiedelte Regionen in Deutschland. Die Apotheken im dortigen Umkreis dürfen Rezeptsammelstellen beantragen. Die Gesundheitsbehörde muss das prüfen und genehmigen. Der Kunde gibt dort seine Verordnung ab und die Apotheke bringt die Arzneimittel dem Kunden nach Hause. So ist auch dort die Versorgung gesichert. Auch bei uns im Kreis Minden-Lübbecke gibt es sowas.
5. Unsere Pflichten als Apotheke vor Ort
Wir leisten Notdienst, wir rühren jährlich unzählige Salben und Cremes an, die es nicht als Fertigarzneimittel gibt; wir versorgen Sie schneller als jeder Versandhandel mit Arzneimitteln, die wir nicht am Lager haben. Außerdem versorgen wir Sie mit Schmerzmitteln und kühlpflichtigen Arzneimitteln, die nicht versendet werden dürfen und bieten uns als niederschwelligen Ansprechpartner für ihre Gesundheitsfragen an. Wir bieten ihnen eine persönliche Beratung. Zudem prüfen wir ihre Medikamente auf ihren Wunsch auf Wechselwirkungen. Wir schaffen Arbeitsplätze vor Ort und zahlen unsere Gewerbesteuer an die Stadt Bad Oeynhausen. Schließlich nehmen wir unsere Aufgabe und unsere Verantwortung Ernst. Wir sind für Sie da.
Ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimittel stärkt das Gesundheitssystem anstatt es weiter auszuhöhlen. Ihre Versorgung bleibt gesichert. Arbeitsplätze nicht nur in den Apotheken, sondern auch in den dahinter geschalteten Industriezweigen wie Großhändler und Apothekenausstatter bleiben erhalten.
Daher freuen wir uns auf Ihre Unterstützung.
Die Unterschriftenaktion bei uns in der Apotheke läuft noch bis zum 28. Februar 2017.
Vielen Dank.