Lieferschwierigkeiten durch Sparmaßnahmen
Liebe Kundin, lieber Kunde,
Vor langer Zeit galt Deutschland als Apotheke der Welt. Viele Errungenschaften im Bereich der Arzneimittelforschung Ende des 19. Anfang des 20. Jahrhunderts haben dem Land diesen Spitznamen gegeben. Zum Ende des letzten Jahrhunderts führten Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen aber zur Verlagerung der Arzneistoffproduktion aus Deutschland und Europa in die günstiger produzierenden Länder in Asien.
Damit steht die Apothekenbranche nicht alleine da, denn viele Branchen haben Produktionen in Fernost und standen in den vergangenen Jahren vor Lieferschwierigkeiten.
Eine entscheidende Voraussetzung sind reibungslos ineinandergreifende Lieferketten, die dafür sorgen, dass die Produkte, egal ob Arzneimittel oder Chips für die Automobilindustrie, et cetera pp., unseren Markt und damit Sie als Kunden erreichen.
Die weltweite Corona-Pandemie wirkte hier als Brandbeschleuniger und legte das Problem mit der Arzneimittelknappheit, dass auch zuvor schon bestand, auf dramatische Weise offen.
So wurden in Indien und China Exportbeschränkungen eingeführt, um die notwendigen Wirkstoffe im dortigen Markt zu halten, damit genügend zur Behandlung zur Verfügung steht, mit der Folge, dass eben diese an anderer Stelle auf der Welt fehlten.
Ibuprofen- und Paracetamol-haltige Säfte und Zäpfchen zur Behandlung von Fieber bei Kindern; Amoxicillin als Saft und Tabletten; Candesartan zur Behandlung von Bluthochdruck; selbst Aspirin fehlte zeitweise, nur um die bekanntesten Arzneistoffe zu nennen, die durch Abwesenheit glänzten.
Üblicherweise können mal ein oder zwei Hersteller nicht liefern, sodass wir unsere Patienten gegebenenfalls mit dem Wirkstoff von einem anderen Hersteller versorgen können, aber in den letzten Monaten können wir teilweise Nichts liefern, da auch alle Alternativen vergriffen sind.
Dieses führt dazu, dass wir mit der Arztpraxis eine Lösung besprechen müssen, wie Ihre Arzneitherapie fortgesetzt werden kann. Ein für die Apotheke und die Arztpraxis zeitintensiver Prozess. Erleichterte Abgabebestimmungen, die zur Coronazeit mit Blick auf Kontaktvermeidung eingeführt wurden, werden derzeit schrittweise durch die Krankenkassen zurückgeführt, was ein weiteren bürokratischen Aufwand für uns bedeutet.
Ein Beispiel:
Den Wirkstoff Candesartan gibt es in Tabletten mit 4 mg, 8 mg, 16 mg und 32 mg – zudem noch kombiniert mit einem weiteren Wirkstoff, der entwässernd wirkt.
Nun war der gesamte Markt mit 16 mg über sämtliche
Hersteller nicht lieferbar.
Um Sie als Patienten zu versorgen gab es zwei Optionen:
- Sie erhalten von uns zwei Packungen 8 mg, was für den Patienten allerdings die doppelte Zuzahlung bedeutete
- die bessere Variante: Sie erhalten 32 mg, die sie teilen, um auf 16 mg zu kommen bei gleicher, und nicht doppelter Zuzahlung.
Um Sie hierbei aber auch mit einer größeren Packungen zu versorgen, müssen wir das Einverständnis des Arztes haben, der uns die Änderung zusätzlich abzeichnet.
Hier nicht aufgeführt sind die Dokumentationspflichten gegenüber der Krankenkasse, warum wir als Apotheke Sie, als Patienten, nicht mit dem von der Krankenkasse bevorzugten Arzneimittel versorgen.
Denn in der Regel haben die Krankenkassen nur mit einem
oder zwei Herstellern eine Vereinbarung über Rabatte getroffen, die wir als Apotheke vorrangig bedienen müssen oder, wenn uns dieses nicht möglich ist, die Nichtabgabe umfangreich dokumentieren müssen.
Sie sehen, dass das Einlösen eines Rezeptes mehr als nur der Gang zur Schublade ist. Viele Formalitäten werden von uns in diesem Moment überprüft, was als Folge der Mangelsituation inzwischen mehr Zeit in Anspruch nimmt.
Glücklicherweise zeigen Sie als unsere Kundin und Kunde Verständnis für diesen Aufwand.
Dafür eine herzliches Dankschön.
Für weitere Fragen zu dem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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