Vom Arzt verordnet …
Liebe Kundin, lieber Kunde,
viele von Ihnen haben vielleicht schon mitbekommen, dass Cannabis bei entsprechender Indikation und vorheriger Kostenübernahmeerklärung durch die Krankenkasse vom Arzt verordnet werden und von uns als Apotheke abgegeben werden kann.
Das Cannabis, welches wir als Apotheke abgeben, hat Arzneistoffqualität und wird von uns als Apotheke nach den Richtlinien der Arzneibücher auf diese Qualität geprüft, damit wir sicherstellen können, dass die vom Arzt in Betracht gezogene Therapie den Ansprüchen an Arzneimitteln gerecht wird.
Dabei geht es beim Medizinalcannabis nicht um die Verwendung als Suchtmittel, vielmehr steht der verantwortungsvolle Umgang dieser seit Jahrhunderten als Arzneipflanze genutzten Gewächse im Vordergrund.
Cannabis spricht unter anderem das körpereigene Endocannabinoid-System an, welches die Schmerzwahrnehmung steuert. Aber viele Wirkungen sind im Detail noch nicht erforscht.
Leitsubstanzen des Cannabis sind das Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Daneben spielen die Terpene ein wichtige Rolle, welche die Wirkung der beiden Leitsubstanzen unterstützen.
Da sich die Zusammensetzung von THC und CBD in den verschiedenen Cannabis-Sorten unterscheidet, hat man als Therapeut die Möglichkeit, der Krankheit entsprechend die passende Sorte mit dem passenden THC-CBD-Verhältnis auszuwählen.
Üblicherweise wird Medizinal-Cannabis inhalativ oder oral angewendet. Während die inhalative Anwendung eine schnelle, starke aber eher kurze Wirkung hervorruft, bringt die orale Einnahme des Medizinal-Cannabis nach Weiterverarbeitung durch die Apotheke einen längeren Wirkspiegel mit sich, der nicht so stark ausgeprägt wie bei der Inhalation ist.
Wie Sie sehen, kann die Cannabis-Therapie, losgelöst vom Gedanken der Verwendung als Droge, einen spannenden Therapieansatz darstellen.
Für weitere Fragen zu dem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.