Liebe Kundin, Lieber Kunde,
… schon befreit?
Als Versicherter haben Sie bei ihrer Krankenkasse die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Zuzahlung für Arzneimittel befreien zu lassen.
Die Befreiungen des letzten Jahres sind nun nicht mehr gültig. Bitte denken Sie daran, ihre Befreiung für 2019 zu beantragen und uns die Karte bei ihrer nächsten Rezepteinreichung vorzuzeigen.
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Zuzahlungen zunächst zu leisten und holen sich im Laufe des Jahres eine Auflistung bei uns ab, die Sie ihrem Befreiungsantrag beifügen können. Denn eine zuviel geleistete Zuzahlung erstattet ihre Krankenkasse.
Gerne helfen wir ihnen weiter.